Rommégericht

Das Rommégericht unterliegt der Schiedsgerichtsordnung und ist für die Schiedsrichterausbildung und die Bearbeitung von Streitfällen zuständig.

Nächste Schiedsrichterausbildung:
Datum: — um — Uhr
Veranstaltungsort: —
Meldeschluss: —
Ausbildungsbeitrag: 15,- Euro (bei Ausbildungsbeginn bar zu zahlen)
Beitrag für Nachprüfung: 10,- Euro (bei Ausbildungsbeginn bar zu zahlen)
Anmeldung: per Online-Formular oder per Brief an das Rommégericht
Die Ausbildung findet nur bei ausreichender Teilnehmerzahl statt.

Voraussetzung für die Teilnahme:
– Vollendung des 18. Lebensjahres
– Mitgliedschaft im DRoV
– akzeptieren der Schiedsrichterausbildungsordnung

Funktionäre beim Rommégericht

Downloads:
Schiedsgerichtsordnung (pdf)
Schiedsrichterausbildungsordnung (pdf)
Streitfälle (pdf)